Direkte Anwohner des bisher geplanten Altenwohnheims haben gestern ein Schreiben der Stadt Frankfurt bekommen.
Anbei zur Information der relevante Auszug aus dem Schreiben:
"Die oben genannte Liegenschaft soll gemäß der Bauvoranfrage V-2015-77-3 vom 21 .12.2015 bebaut werden. Nach § 62 Abs. 1 der Hessischen Bauordnung (HBO) soll die Nachbarschaft benachrichtigt werden, bevor von nachbarschützenden Vorschriften Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen zugelassen werden.
ln Ihrem Fall werden folgende nachbarschützende Vorschriften berührt:
Befreiung von B-Pian'Nr. 687 rechtsverbindlich seit 18.07.2006. Hier Art der baulichen Nutzung Textteil A.3.
Festgesetzt ist: Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf-Altenwohnen -
Beantragt wird: Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf und Altenwohnen. Der Anteil an Altenwohnen soll maximal 25%> betragen.
Die Restfläche ist für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf vorgesehen.
Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 2 Wochen nach Zugang dieser Benachrichtigung schriftliche oder mündliche Einwände und Anregungen bei der Bauaufsicht vorzubringen."
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